170 INSPIRED BY YOUR JOB SCHUTZBEKLEIDUNG IST NICHT GLEICH SCHUTZBEKLEIDUNG PSA WIRD IN 3 KATEGORIEN UNTERTEILT: NORMEN Bei extremen Witterungsbedingungen, schlechten Sichtverhältnissen oder gefährlichen Einflüssen wie Hitze, Funkenflug und starker Spannung kommt gewöhnliche Berufsbekleidung schnell an ihre Grenzen. In bestimmten Gefährdungsbereichen muss Persönliche Schutzausrüstung (PSA) eingesetzt werden. Dass PSA trotz extremer Einsatzgebiete dennoch komfortabel, bequem und durchdacht ist, versteht sich bei KÜBLER von selbst. An erster Stelle steht die Sicherheit der Mitarbeiter. Zuerst muss deshalb definiert werden, wofür Schutzbekleidung benötigt wird. Arbeitgeber sind gemäß Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG §§ 3, 4) gesetzlich verpflichtet, für jeden Arbeitsplatz eine Gefährdungsanalyse zu erstellen. Anhand dieser Analyse fertigt der Sicherheitsbeauftragte eine Übersicht darüber an, für welchen Arbeitsplatz Persönliche Schutzausrüstung in welchem Umfang benötigt wird und vor welchen Gefahren diese Schutzbekleidung schützen muss. Anschließend kommen wir ins Spiel: Nach den oben genannten definierten Vorgaben, welche Schutznorm die Bekleidung erfüllen muss, können wir die richtige Bekleidung empfehlen. PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNG (PSA) VON KÜBLER WISSENSWERTES ÜBER PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNG (PSA) In Kategorie I wird PSA eingestuft, die vor einfachen persönlichen Risiken schützt, wie z. B. Regenschutzkleidung. Diese Kategorie unterliegt keinem EG-Qualitätssicherungssystem. Die Bekleidung wird in unserem Hause regelmäßig kontrolliert, damit die Standards eingehalten werden. I In Kategorie II wird PSA eingestuft, für die weder Kategorie I noch Kategorie III zutreffen. Diese PSA schützt Personen in Gefährdungsbereichen, die mit mittlerem Risiko eingestuft sind. Beispiele für solch eine Bekleidung sind Warnschutzbekleidung oder Bekleidung für leichten Hitzeschutz. PSA der Kategorie II muss durch eine externe Stelle zertifiziert werden. Es wird eine Baumusterprüfbescheinigung ausgestellt. Sie unterliegt aber keinem EG- Qualitätssicherungssystem. II In Kategorie III wird komplexe PSA eingestuft, die gegen hohes oder gar tödiches Risiko schützt, wie z.B. Bekleidung für Hitzeschutz oder Schutz vor thermischen Gefahren eines Störlichtbogens. PSA der Kategorie III muss zwingend durch eine externe Stelle zertifiziert werden. Es wird eine Baumusterprüfbescheinigung ausgestellt. Sie unterliegt einem EG-Qualitätssicherungssystem, bei dem in regelmäßigen Abständen die Prüfung durch die externe Stelle wiederholt wird. III
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